Businessplan
Energiegenossenschaft Isselburg (EGIS) eG
(Stand 20.09.2017)


Ausgangssituation
Aufgrund des einschneidenden Klimawandels, der damit verbundenen Erderwärmung, der Gletscherschmelze, des enormen weltweiten Anstiegs des CO2 Ausstoßes und der Treibhausgase, aber auch des begrenzten Vorrats an fossilen Energien hat die Bundesregierung die Ausbauziele für erneuerbare Energien präzisiert. Insgesamt sollen die erneuerbaren Energien 40 bis 45 Prozent der Stromerzeugung im Jahr 2025 übernehmen, und 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035.


Zielsetzung

Ziel der Energiegenossenschaft Isselburg eG ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Isselburgs, aber auch denen aus den angrenzenden Regionen die Möglichkeit zu bieten, sich direkt an der Energiegenossenschaft zu beteiligen und somit zum einen aktiv an der Sicherstellung der Energieversorgung in der Region durch Erzeugung alternativer Energien mitzuwirken und sich zum anderen gleichzeitig am Klimaschutz zu beteiligen und damit die Zukunft unserer nachkommenden Generationen  zu sichern.


Energiegenossenschaft Isselburg eG

Die Energiegenossenschaft Isselburg eG wurde auf Initiative der Stadt Isselburg gegründet. An ihr wirken mit: die Firma Sky - Energy GmbH, die Volksbank Bocholt eG, die Volksbank Emmerich-Rees eG, die Sparkasse Westmünsterland, der  Genossenschaftsverband – Verband der Regionen  e.V. sowie seit 2016 die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW).

Zweck der eingetragenen Genossenschaft ist ausschließlich die Förderung der Interessen ihrer Mitglieder. Sie ist darauf ausgerichtet, die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.  Diesem Grundauftrag entsprechend, hat die Genossenschaft in Abstimmung mit ihren Mitgliedern − unter Ausnutzung aller verbundwirtschaftlichen Vorteile – unternehmerisch und marktgestaltend zu handeln, um dem Mitglied optimale Leistungen bieten zu können.

Die Genossenschaft ist eine demokratische Gesellschaftsform, bei der jedes Mitglied – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung – eine Stimme hat. So wird sichergestellt, dass nicht einzelne Genossen die alleinige Kontrolle ausüben können.

Die Mitglieder der Genossenschaft sind natürliche und juristische Personen. Die Genossenschaft selber ist eine juristische Person, die in das Genossenschaftsregister eingetragen wird und eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Die Genossenschaft hat drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der Genossenschaft sein. Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Dieser bestellt den Vorstand.

Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 500,00 Euro und stellt gleichzeitig die Mindestbeteiligung dar, die bei Erwerb der Mitgliedschaft einzuzahlen ist. In der ersten Phase der Geschäftsaufnahme können aufgrund des zunächst zu realisierenden Investitionsvolumens insgesamt nur 150 Anteile gezeichnet werden. Die Generalversammlung hat deshalb am 13.09.2017 einstimmig beschlossen, dass in dieser Phase grundsätzlich nur ein Anteil pro Interessent von diesen 150 Anteilen in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge erworben werden kann.  Über den Erwerb entscheidet der Vorstand. Weitere Geschäftsanteile können mit Zustimmung des Vorstandes zu einem späteren Zeitpunkt und bei weiteren Investitionen von jedem Mitglied erworben werden.

Die Genossenschaft ist Mitglied des Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V., welcher regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Stetige Kontrolle durch die Mitglieder und die unabhängigen Prüfungen des Verbandes minimieren die Gefahr einer möglichen Insolvenz entscheidend. Somit ist die Genossenschaft eine der insolvenzsichersten Rechtsformen Deutschlands.

Projektbeschreibung
Die Genossenschaft plant in Abstimmung mit der Kommune zunächst auf den kommunalen Dächern der Stadt Isselburg Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung zu errichten und zu betreiben. Insgesamt können sofort Anlagen mit einer Gesamtkapazität von ca. 375 kWp errichtet werden.  Zusätzlich können und sollen weitere Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben, mittelständigen Unternehmen oder anderen Institutionen einbezogen werden.

Mit den Gebäudeeigentümern werden für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen Nutzungsverträge mit einer Laufzeit von mindestens 20 aber höchstens 30 Jahren geschlossen.

Technische Beschreibung, Nutzungsdauer und Verfügbarkeit:
Bei der Errichtung der Photovoltaikanlagen werden vorrangig optimierte Solarmodule, Wechselrichter und Montagegestelle verwendet, deren zu erwartende Lebens- und Nutzungsdauer nach bisherigen Erkenntnissen mit über 20 Jahren prognostiziert werden. Jedoch nehmen die Leistungen im Laufe der Nutzung von Jahr zu Jahr geringfügig ab. Dies wird in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen berücksichtigt. Die Anlagen verfügen zudem über die üblichen Leistungs- und Produktgarantien.

Zu den einzelnen Standorten werden verschiedene Gutachten und Ertragsberechnungen eingeholt, die individuell Auskunft über die zu erwartende Stromerzeugung geben. Darüber hinaus wird bei der Berechnung ein Sicherheitsabschlag vorgenommen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert im Jahr der Inbetriebnahme und den darauf folgenden 20 Jahren eine festgesetzte Einspeisevergütung und gibt dadurch entsprechende Planungssicherheit.

Investitions- und Finanzierungsplan:
Grundlage der Finanzierung ist das Eigenkapital, welches durch die gezeichneten Geschäftsanteile der Mitglieder gebildet wird. Weitere Mittel zur Finanzierung werden durch öffentliche Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. Darlehen der beteiligten Banken generiert.

Die Laufzeit aller Darlehen ist an die Nutzungsdauer der Energieanlagen gekoppelt und beträgt maximal 20 Jahre für Photovoltaikanlagen. Eine mögliche frühere Tilgung soll in den jeweiligen Darlehnsverträgen vorgesehen werden. Eine Vorfinanzierung der Eigenmittel zur Errichtung der Photovoltaikanlagen erfolgt durch die Bocholter Energie- und Wasserversorgung (BEW) GmbH.
 
Ertragsprognosen / Wirtschaftlichkeit
Die Grundlagen für die Wirtschaftlichkeitsprognosen sind im EEG verankert. Wie bereits zuvor erwähnt sind die Einspeisevergütungen für die gesamte Nutzungsdauer von 20 Jahren im EEG geregelt und festgeschrieben. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung basiert auf einer Nutzungsdauer von 20 Jahren. Aus heutiger Sicht ist jedoch auch eine längere Nutzungsdauer realistisch.

Sicherheitsabschläge durch Abnutzungen und Preissteigerungen der Betriebskosten wurden in den Berechnungen berücksichtigt. Zu den geplanten Investitionen hat das Steuerbüro Büdding & Weiß aus Bocholt Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt und entsprechende Prognosen der Rendite für die Mitglieder erstellt.

Grundlage der Berechnung der Wirtschaftlichkeit waren die dem Steuerbüro Büdding & Weiß vorgelegten Unterlagen und Auskünfte, insbesondere die Angaben der Anlagenerrichter zu erzielbaren Einspeisevergütungen, Aufwendungen und Nutzungsdauern der Anlagen, die auftragsgemäß nicht geprüft wurden und für die das Steuerbüro Büdding & Weiß daher keine Verantwortung übernehmen kann. Unter Berücksichtigung diverser Sicherheitsabschläge kann bei der Realisierung der Photovoltaikanlagen auf den städtischen Dachflächen Isselburgs (insgesamt zurzeit ca. 375 kWp) eine Rendite zwischen 3 und 4 Prozent auf die gesamte Laufzeit der Anlagen von 20 Jahren prognostiziert, aber nicht garantiert werden.

Grundsätzlich beschließt die Generalversammlung die Höhe der Dividende. Eine entsprechende Ausschüttung stellt für die Mitglieder, die die Mitgliedschaft im Privatvermögen halten, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) dar, die entsprechend der jeweiligen Einkommensverhältnisse versteuert werden muss. Aufgrund der anfänglichen Kosten zur Gründung der Genossenschaft (Gründungsgutachten, Verbandprüfungen, Steuerberatung und Jahresabschlüsse, notarielle Eintragungen etc.) kann in den ersten 3 Jahren keine Dividende ausgeschüttet werden.

Chancen und Risiken
Durch die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom und die heutige Technik ergibt sich eine stabile Planbarkeit der Rentabilität der Anlagen. Äußere Einflüsse lassen sich weitgehend versichern. Für sämtliche Anlagen wird eine All-Gefahren-Versicherung abgeschlossen. Diese schützt beim Betrieb einer Photovoltaik- und Windenergieanlage vor Gefahren, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Hagel- und Sturmschäden, Feuer sowie der Gefahr von Schäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung. Die Schäden, die Dritten gegenüber durch den Betrieb der Anlagen entstehen können, werden durch den Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung gedeckt.

Alle Berechnungen und Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie beruhen auf dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse, den bestehenden Gesetzesbestimmungen und sonstigen Vertragsverhältnissen. Eine Garantie bzw. eine Haftung für die prognostizierten Ergebnisse kann nicht übernommen werden.

Bei dem Beitritt zur Genossenschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Eine ungünstige Entwicklung kann im Zweifel bis zum Totalverlust des Geschäftsguthabens führen.

Dies kann – trotz aller Sorgfalt – z. B. in folgenden Fällen vorkommen:

• Abweichungen von Prognosen:  
Die tatsächliche erzielten Erträge durch Sonneneinstrahlung können deutlich hinter den prognostizierten Werten zurückbleiben.

• Abweichung der Nutzungsdauer: 
Die tatsächliche Nutzungsdauer der Energieanlagen bzw. einzelner Komponenten (z. B. des Wechselrichters) können deutlich geringer sein, als nach den üblichen Annahmen vorhersehbar.

• Versteckte Qualitätsmängel: 
Versteckte Qualitätsmängel der Anlagen bzw. der verwendeten Module oder der Installationen können zu erheblichen Ausfallzeiten oder zu erheblichen Produktionseinschränkungen führen.

• Höhere Betriebskosten:  
Die Kosten für laufende Reparaturen und Versicherungen können deutlich über dem Planansatz liegen.

• Schäden:  
Es können nicht versicherte bzw. nicht versicherbare Schäden an den Energieanlagen eintreten.

• Änderung gesetzlicher bzw. steuerlicher Rahmenbedingungen:
Die Änderung gesetzlicher, z. B. steuerlicher Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Rentabilität auswirken.

• Inflationsrisiko:  
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert die Höhe der Einspeisevergütung für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Betriebsjahre. Eine stark ansteigende Inflation kann zu einer Verschlechterung des Geschäftsergebnisses führen.

• Insolvenzrisiko: 
Einzelne Vertragspartner können während der Laufzeit aus dem Markt ausscheiden, so dass dadurch höhere Kosten entstehen.

• Vertragstreue:  
Geschlossene Verträge können angefochten werden, so dass gegen die Genossenschaft bis jetzt nicht gekannte Rechtsansprüche geltend gemacht werden könnten.

• Vorzeitiges Ende der Nutzungsverträge der Dachflächen:  
Die Verträge zur Nutzung der Dachflächen werden auf eine Dauer von mind. 20 Jahren, analog dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), abgeschlossen. Ein vorzeitiges Ende der Nutzung des Gebäudes, z. B. durch Untergang des Gebäudes, kann zu Ertragsausfällen sowie zu außerplanmäßigen Kosten durch eine mögliche Nutzung der Anlage an einem anderen Standort führen.

• Finanzierungsrisiko:  
Die Investitionen erfolgt voraussichtlich zu einem Großteil durch Fremdkapital. Die Einspeiseerlöse werden hierzu abgetreten und die Anlage der Bank als Sicherheit zur Verfügung gestellt. Sofern die Genossenschaft nicht in der Lage ist, die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, kann die Bank das Sicherungsgut verwerten, so dass die Genossenschaft nicht in der Lage wäre, den Betrieb aufrechtzuerhalten und die Erträge zu erwirtschaften.

• Inbetriebnahme:  
Im Zuge der Bauarbeiten bzw. der Netzanbindung kann es zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten kommen, durch die sich die Inbetriebnahme verzögert und die ggf. zu einer geringeren Einspeisung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben oder steuerlicher Nachteile führt.

 

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Businessplan Energiegenossenschaft Isselburg eG
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